Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektro K. Zürn GmbH

Stand 24.10.2018

  1. Allgemeines, Vertragsabschluß, Datenschutz

1.1. Ein Kaufvertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Elektro K. Zürn GmbH, spätestens durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande.

1.2. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Elektro K. Zürn GmbH.

1.3. Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per Mail/Fax/Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu.

1.4. Alle persönlichen Daten werden vertraulich gem. Bundesdatenschutzgesetz behandelt. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen (Spediteure etc.) weitergegeben. Bei Ratenzahlungs- und Kreditkäufen werden Kundendaten an die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) übermittelt und zum Zwecke der Kreditsicherung geprüft. Sie können Auskunft bei der Schufa über die Sie betreffenden Daten erhalten. Bitte wenden Sie sich direkt an www.schufa.de. Bei Kunden, die per Nachnahme oder Vorauskasse bei uns bestellen und damit für uns kein Zahlungsausfallrisiko besteht, findet üblicherweise keine Datenübermittlung an oben genannte Firmen statt.

Es gilt immer unsere gültige Datenschutzbestimmung. (Abrufbar unter www.elektro.zuern.de)

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits die des Bestätigungsschreibens. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.

2.2. Diese Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten , ohne gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Elektro K. Zürn GmbH über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.4. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 25% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Geltendmachung höheren Schadens bei konkretem Nachweis bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Elektro K. Zürn GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Elektro K. Zürn GmbH Ersatz für die entstehenden Lagerkosten zu zahlen. Diese betragen pro Monat pauschal 50 Euro und pro angefangenen Tag 1,00 Euro. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

2.5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

2.6. Handwerker (Dienstleistungs) Rechnungen sind sofort bezahlbar bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen.

2.7. Privatpersonen sind verpflichtet diese Rechnungen zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres.

  1. Lieferfristen

3.1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

3.2 Eine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins übernehmen wir nicht. Ist der Käufer mit einer früheren Bezahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne Verpflichtung zum Ersatz etwa entstandenen Schadens Lieferungen zurückzuhalten.

3.3. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.4. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

3.5. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, haften wir auf Schadensersatz nur, wenn wir diese infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

  1. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1. Die Versandart, Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.2. Der Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Dußlingen. Die Lieferung erfolgt auf Wunsch des Bestellers. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

4.3. Der Käufer soll offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Schäden an der Verpackung bzw. äußerlich erkennbare Schäden gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich rügen.

  1. Widerrufsrecht

5.1. Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu. Wurde die Ware online gekauft hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich, per Mail, Fax, Brief oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Elektro K. Zürn GmbH, Hechingerstr. 25, 72144 Dusslingen.

5.2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten. Hierfür wurde folgende Regelung getroffen:

5.3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur bei Waren, die sich noch in ihrer unbeschädigten Originalverpackung befinden. Bei geöffneter, oder nach Kundenspezifikation gefertigten Waren , ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

5.4. Geben Sie beim Widerruf schriftlich oder in Textform eine Bankverbindung mit an.

5.5. Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und wir zahlen bereits geleistete Zahlungen per Überweisung zurück.

5.6. Abweichend von § 346 Abs.2 Satz 1 Nr.3 BGB hat der Verbraucher Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Wenn Sie unsere Ware nach dem Widerruf ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurücksenden, sind Sie uns gesetzlich zu Wertersatz verpflichtet. Das gilt nicht, soweit Sie unsere Ware lediglich so geprüft haben, wie Sie es z. B. im Ladengeschäft hätten tun können. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Ware berechtigt uns jedoch zu Ersatzansprüchen, die unter Umständen die Höhe des Kaufpreises erreichen können. Sollten Sie also einen Widerruf in Betracht ziehen, beschränken Sie sich möglichst auf eine optische Prüfung und nehmen Sie die Ware nicht regulär in Gebrauch.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

6.5. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

 

  1. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt.

Alle Sendungen, einschließlich Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.

  1. Gewährleistung / Haftungsausschluß

7.1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, sowit nachfolgend nicht anders bestimmt.

7.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der Elektro K. Zürn GmbH oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.

7.4. Der Käufer verpflichtet sich, erhaltene Ware auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat der Käufer uns spätestens 2 Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

7.5. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung nach Wahl des Käufers berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.

7.6. Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.

7.7. Geben Sie bei jeglicher Reklamation schriftlich oder in Textform eine Bankverbindung mit an.

Gewährleistung / Haftungsausschluss / bei Lieferungen und Montage von Anlagen

7.8. – Durch die Abnahme durch den Kunden, die Bezahlung der Rechnung oder zwei Wochen nach der Lieferung gilt die Anlage, das Gerät, die gelieferte oder montierte Ware als abgenommen.

7.9 Wir übernehmen keinerlei Haftung für Folgeschäden oder Produktionsausfälle die durch den Betrieb unserer gelieferten Anlagenteile, Maschinen, etc. entstanden sind.  (Schaltschränke, Softwareprogramme usw.). Ausnahmen müssen im Kaufvertrag ( Bestellung) schriftlich mit Gegenzeichnung beider Vertragspartner vereinbart werden.

7.10. – Der Hersteller oder Vertreiber von Anlagen, in welche wir Komponenten zugeliefert und eingebaut haben, ist ausschließlich für die Funktion und Sicherheit der Anlage verantwortlich, wir übernehmen keinerlei Haftung.

7.11. Für Folgeschäden oder Produktionsausfälle, die durch den Defekt eines uns zugelieferten oder bereitgestellten Artikels entstanden ist , schließen wir die Haftung und Gewährleistung aus. Diese geht an den Hersteller bzw. den Bereitsteller des Bauteils über.

7.12 – Die Produkthaftung während der Garantiezeit von Bauteilen umfasst die kostenlose Lieferung zum Sitz des Bestellers nicht aber zu dessen Endkunden. (Hierfür ist eine erweiterte, vertraglich festgelegte Garantievereinbarung notwendig). Das defekte Bauteil (Gerät) muss innerhalb 3 Wochen zur Kontrolle an uns zurück gesendet werden, sonst erfolgt eine Berechnung der gelieferten Ware.

  1. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass

Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.

  1. Software, Literatur

9.1. Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

  1. Ausfuhrgenehmigung

10.1. Eventuell die für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

11.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Tübingen/Stuttgart nach Wahl des Klägers vereinbart; bei landgerichtlichen Streitigkeiten das Landgericht Tübingen/Stuttgart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.2. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.

11.3. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

11.4. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.